Berlin, 08.07.2026 – Der neue Monitoringbericht zu Anti-Schwarzem Rassismus in Berlin dokumentiert für das Jahr 2025 insgesamt 500 Fälle rassistischer Diskriminierung und Gewalt. 471 davon wurden als konkrete Fälle Anti-Schwarzen Rassismus eingeordnet. Die dokumentierten Fälle verdeutlichen, dass Anti-Schwarzer Rassismus weiterhin sämtliche Lebensbereiche durchzieht und sowohl auf individueller als auch auf institutionell-struktureller Ebene wirksam wird.

Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein massiver Anstieg dokumentierter Fälle Anti-Schwarzen Rassismus: Die Zahl der erfassten Fälle hat sich mehr als verdoppelt – von 213 Fällen im Jahr 2024 auf 471 Fälle im Jahr 2025.

Die dokumentierten Fälle zeigen nicht nur die Kontinuität Anti-Schwarzen Rassismus, sondern auch eine zunehmende Verschiebung der Grenzen des Sag- und Machbaren im öffentlichen Alltag. Offene NS-Bezüge, rassistische Parolen sowie Abschiebe- und Entmenschlichungsrhetoriken treten sichtbarer hervor und werden zunehmend normalisiert.

Mit 229 dokumentierten Fällen bleibt der öffentliche Raum der am stärksten betroffene Lebensbereich. Schwarze Menschen erleben im öffentlichen Raum rassistische Herabwürdigungen, Einschüchterungen, Bedrohungen und gewaltvolle Übergriffe im Alltag. Diese Vorfälle beeinträchtigen die Sicherheit Schwarzer Menschen erheblich. Die dokumentierten Fälle zeigen zudem, dass Anti-Schwarzer Rassismus bereits sehr junge Schwarze Kinder betrifft. Erfasst wurden auch körperliche Angriffe durch Erwachsene auf Schwarze Kinder sowie gewaltvolle Übergriffe auf Schwarze Frauen. Schwarze Menschen sind im öffentlichen Raum nicht nur Herabwürdigungen und Bedrohungen ausgesetzt, sondern auch das Ausmaß und die Schwere rassistischer Gewalt werden deutlich. Öffentliche Verkehrsmittel und Haltestellen treten dabei wiederholt als zentrale Tatorte rassistischer Vorfälle in Erscheinung.

Der Bericht macht deutlich, dass rassistische Gewalt nicht nur körperlich wirkt, sondern auch atmosphärisch, räumlich und dauerhaft. Schwarze Menschen erleben selbst alltägliche Wege zunehmend unter Bedingungen von Unsicherheit und rassistischer Bedrohung.

396 der dokumentierten Fälle bewegen sich auf institutionell-struktureller Ebene. Besonders betroffen sind Behörden, Bildungseinrichtungen, Wohnkontexte und Arbeitsverhältnisse. Die dokumentierten Fälle zeigen, dass Anti-Schwarzer Rassismus nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in Behördenstrukturen wirksam ist. Institutioneller Rassismus zeigt sich dabei nicht nur im Verhalten einzelner Personen, sondern in Verwaltungsstrukturen selbst.

Schwarze Geflüchtete berichten insbesondere in Behörden- und Unterbringungskontexten von verstärkter Kontrolle, Unsicherheit und rassistischer Ungleichbehandlung. Aufenthaltsrechtliche Unsicherheit wirkt sich unmittelbar auf Arbeit, Wohnen und Alltag aus. Sprachbarrieren und fehlender Zugang zu Informationen erschweren zusätzlich die Wahrnehmung grundlegender Rechte. Gleichzeitig erschweren prekäre Lebenslagen häufig die tatsächliche Nutzung bestehender Antidiskriminierungsrechte.

Auch Schulen erweisen sich als zentrale Orte institutionellen Anti-Schwarzen Rassismus. Schwarze Kinder und Jugendliche erleben dort rassistische Zuschreibungen, stärkere Problematisierung und unzureichenden Schutz im Umgang mit rassistischen Vorfällen. Schulen reagieren auf rassistische Vorfälle häufig nicht mit klaren Schutzmaßnahmen, sondern mit Relativierung und Konfliktindividualisierung. Schwarze Kinder werden im Schulalltag häufiger als auffällig, aggressiv oder problematisch wahrgenommen.

Auch Wohnen erweist sich für viele Schwarze Menschen nicht als sicherer Rückzugsraum. Der Bericht dokumentiert rassistische Diskriminierung sowohl auf dem Wohnungsmarkt als auch im Wohnumfeld. Sammelunterkünfte wirken vielfach als Orte institutioneller Kontrolle und Prekarisierung. Schwarze Geflüchtete berichten dort von verstärkter Sanktionierung und Ungleichbehandlung.

Im Arbeitskontext dokumentiert der Bericht rassistische Diskriminierung, Arbeitsausbeutung und prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Schwarze Beschäftigte erleben rassistische Ausbeutung häufig unter Bedingungen aufenthaltsrechtlicher Abhängigkeit.

111 der dokumentierten Fälle weisen einen Bezug zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf, weitere 92 Fälle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass institutionelle Schutz- und Beschwerdemechanismen für Schwarze Menschen häufig nur eingeschränkt zugänglich oder wirksam sind.

Der Monitoringbericht macht deutlich, dass Anti-Schwarzer Rassismus nicht als Ausnahmephänomen verstanden werden kann, sondern als strukturelles gesellschaftliches Verhältnis wirksam bleibt, das Sicherheit, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe Schwarzer Menschen nachhaltig beeinflusst. Die dokumentierten Fälle verdeutlichen zugleich den erheblichen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus. Erforderlich sind daher verbindliche Maßnahmen zum Abbau institutionellen Rassismus in Behörden und Bildungseinrichtungen, wirksame Schutzkonzepte gegen rassistische Gewalt im öffentlichen Raum, der Ausbau unabhängiger Beschwerde- und Beratungsstrukturen sowie eine Weiterentwicklung und Stärkung der im AGG und LADG verankerten Rechte und Instrumente. Darüber hinaus bedarf es einer dauerhaften Stärkung von Monitoring- und Antidiskriminierungsstrukturen.

Hier finden Sie den Monitoringbericht 2025.